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Aktuelles und Wissenswertes

03.05.2024 | Bundesfinanzminister Lindner stellt Kindererhöhung für 2025 in Aussicht

"Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst 2024 abwarten." Das Kindergeld wurde letztmalig in 2023 erhöht worden. "Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an."

Bisher konnte sich die Regierung über die angestrebte Erhöhung nicht einigen.

Quelle: DPA

16.04.2024 | Die E-Rechnung kommt

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumchancengesetz zugestimmt. Unter anderem wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2025 eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt. Diese Verpflichtung betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (b2b).

Jedoch hat der Gesetzgeber Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen, sodass weiterhin Papierrechnungen verwendet werden dürfen.

Quelle: BMF Schreiben, 2.10.2023, III C 2 - S 7287 - a/23/10001 :007

03.04.2024 | Aufwendungen für Kleidungsstücke und Accessoires

Das niedersächsische Finanzgericht hat nochmals entschieden, dass bei gewöhnlicher Kleidung eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre nicht möglich sei.  

Geklagt hatte eine Influencerin, die auf verschiedenen Social-Media-Kanälen einen Mode und Lifestyleblog betreibt. Sie begehrte, die Aufwendungen für teure Kleidungsstücke und Accessoires als Betriebsausgaben bei Ihrer gewerblichen Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Finanzgericht hat nun die Klage als unbegründet abgewiesen.

Quelle: Niedersächsisches FG, Urteil v. 13.11.23, 3K 11195/21

19.03.2024 | Corona Schlussabrechnungen

Die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) endete eigentlich schon am 31. Oktober 2023. Für alle nicht fristgerecht eingereichten Abrechnungen erfolgte eine Erinnerung, verbunden mit der Möglichkeit zur Nachreichung bis zum 31. Januar 2024 bzw. einer möglichen Fristverlängerung bis zum 31.3.2024.

Diese Frist wurde verlängert bis Ende September 2024: 

Für bereits beantragte Fristverlängerungen und ausstehende Schlussabrechnungsanträge von vorläufigen Bewilligungen, die bereits in einem Organisationsprofil im digitalen Antragsportal erfasst sind, muss die Einreichung nunmehr bis spätestens zum 30.09.2024 erfolgen, teilt der Deutsche Steuerberaterverband mit.

Quelle: https://www.dstv.de/durchbruch-bei-den-schlussabrechnungen-der-corona-wirtschaftshilfen/

05.03.2024 | Bundesfinanzhof rechnet mit Grundsteuer-Urteil bis zum Sommer

Der BFH will bis zur Jahresmitte eine Entscheidung fällen.

Hintergrund ist, dass das Finanzgericht Rheinland Pfalz  zwei Antragstellern in einem Eilverfahren recht gegeben hatte und die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide ausgesetzt hatte, da die Richter grundsätzliche Zweifel an den Bewertungsregeln äußern.

Der Präsident des BFH Hans Josef Thesling sagte am 27.02. auf der Jahrespressekonferenz: "Ich wage hier die Prognose, dass wir bis zur Sommerpause eine Entscheidung haben".

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/bundesfinanzhof-rechnet-mit-grundsteuer-urteil-bis-zum-sommer_166_617006.html

29.02.2024 | Keine Ordnungsgelder für verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022

Das Bundesamt für Justiz wird gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen (Jahresabschlüsse) deren Frist am 31.12.2023 endet, vor dem 02.04.2024 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten.

Quelle: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html

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